Lohnbrennerei
Sie produzieren gemeinsam mit dem Brenner Ihren Schnaps
Gerne brennen wir Ihre Früchte zu einem edlen Destillat. Ein guter Brand erreichen wir nur gemeinsam. Ihre gewissenhafte Vorarbeit trägt wesentlich zum erfolgreichen Gelingen bei. Ihre Wünsche für Veredelung und Abfüllung werden nach Möglichkeit umgesetzt
Schnaps brennen im Lohn ist eine uralte Tradition. Die Bedürfnisse der Auftraggeber hat sich durch verändertes Konsumverhalten gewandelt. Die Qualitätsansprüche sind gestiegen. Die Destillation ist geblieben, jedoch hat sich die Brenntechnologie in den letzten zwanzig Jahren weiter entwickelt. Neue Erkenntnisse beim einmaischen ergeben gute Qualität. Die hochprozentigen Schnäpse mit 50 % Vol. Akoholgehalt sind Geschichte. Bekömmliche, leicht süsse und "goldgelbe" Produkte sind im Trend. Dies verlangt aber Topdestillate ohne Fehler. Abfüllungen in kleinen dekorativen Flaschen sind im Hofladen immer beliebter. Kleinproduzenten, also private Kunden suchen ihren Brenner, um eigene Brände herstellen zu lassen, um so ihre eigenen Destillate geniessen zu können.
Schnaps produzieren und produzieren lassen dürfen alle Personen die mehr als 18 Jahre alt sind.
Beim produzieren oder produzieren lassen fallen Steuern an, die von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben werden. Für die eigenen gebrannten Früchte gewährt die EZV eine Steuerermässigung von 30 % bis 30 Liter reinen Alkohol pro Jahr. Die Begründung der Ermässigung liegt darin, dass Kleinproduzenten einen wesentlichen Beitrag an die Natur leisten in dem sie Bäume und Sträucher pflegen. Landwirte sind unter Einhaltung von bestimmten Bedingungen bei der Produktion für den Eigenbedarf von der Steuer befreit. Bei weitergaben an Dritte werden die Destillate steuerpflichtig. Die anfallenden Alkoholsteuern werden direkt von der EZV erhoben
Der Auftrag darf nur an einen konzessionierten Lohnbrenner erfolgen. Dieser erstellt eine auf Ihren Namen lautende Erklärung zur Herstellung von Schnaps aus. Ihr Schnapsbrenner wird Sie gut beraten. Die bekannte Brennkarte existiert nicht mehr und wurde vor einigen Jahren durch ein neues Formular abgelöst.
Die fahrende Brennerei ist jeweils ab Juni bis Oktober unterwegs. In dieser Zeit findet in Reutigen keine Produktion statt. Der Wirkungskreis erstreckt sich über das Amt Thun-Ost, oberes Emmental und Grindelwald. Weitere Standorte sind auf Anfrage möglich. Ihren Auftrag destillieren wir Vorort, so sparen Sie sich lange und umständliche Anfahrtswege.
Die Sammelplätze werden in normalen Erntejahren regelmässig bedient. Abweichungen werden auf dieser Seite bekannt gegeben. Die von Ihnen Angemeldeten Rohstoffe werden registriert, so dass Sie zur gegebenen Zeit beim eintreffen der Brennerei von uns informiert werden können. Zudem wird eine Anzeige bei den örtlichen Käsereien plaziert.
Früchte die unreif, mit Erde verschmutzt oder mit Stielen sind. Ungeeignete Behälter und Deckel führen zu Fehlgärungen. Die Früchte wurden nicht genügend zerkleinert, Gärhefe nicht oder zu spät zugesetzt.
An erster Stelle steht das Einmaischen unreifer Früchte, Farbumschlag gleich reif, oh nein noch lange nicht. Manchmal sind die Ferien im selben Zeitraum wie der Reifezustand des Obstes und man ist dann nicht zu Hause. Faule und von Fäulnis betroffene Früchte nicht einmaischen, ein raus schneiden ist nutzlos, weil die Mikroorganismen noch vorhanden sind. Bei Kirschen besonders schwierig, da die Finger von den erlesenen faulen Früchten die Gesunden gerade anstecken. Oft fehlt der Einsatz einer Gärhefe, ungeeignete Behälter, fehlende Deckeldichtungen, undichte Deckel mit Loch, Spannring fehlt oder ungeeignete Lagerung an der Sonne. Das muss nicht sein, weil es Schaden gibt. Bei Äpfel, Birnen und Quitten ist ein zerkleinern der Früchte unumgänglich. Eine gute Maische sieht etwa aus wie Birchermüesli.
1. Eine Destillation ist ab einer Fruchtmenge von 30kg möglich.
2. Saubere lebensmittelechte Behälter, blaues Fass verwenden.
3. Nur voll ausgereifte und gesunde Früchte ernten.
4. Äpfel, Birnen waschen und fein häckseln. Steinobst, Trauben entstielen, quetschen.
5. Mit den ersten Früchten im Fass, Reinzuchthefe beigeben. So erreicht man eine gezielte Gärung.
6. Behälter ohne Spannring verschliessen, Deckel beschweren (Ventilwirkung).
7. Die optimale Gärtemperatur liegt bei 15 °C bis 18 °C. Über 25 °C entstehen oft Fehlgärungen.
8. Nach 3 bis 5 Wochen Maischefass mit Spannring luftdicht verschliessen und kühl lagern.
9. Allfälliger Überdruck durch kurzes Öffnen des Spannrings entweichen lassen.
10. Zur gegebenen Zeit das Brenngut dem Schnapsbrenner bringen.
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